In einer Welt, die von zunehmenden Naturkatastrophen geprägt ist, stehen Unternehmen vor der zusätzlichen Herausforderung, nicht nur ihre materiellen Werte, sondern auch geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die analogen sowie digitalen Unternehmensdaten vor Verlust, Diebstahl oder Missbrauch zu schützen. Denn die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) legt dabei einen gesetzlichen Rahmen fest, der die generelle Verantwortlichkeit von Unternehmen, auch bei witterungsbedingten Unwägbarkeiten, in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten regelt.
In diesem Artikel erfahren Sie, wie sich Unternehmer und Unternehmerinnen auf Naturkatastrophen im Vorwege weitestgehend vorbereiten, um die Einhaltung der DSGVO und damit den Schutz der Ihnen anvertrauten personenbezogenen Gästedaten auch bei Naturgewalten gewährleisten zu können.