Datenschutz unter der Lupe: Mit welchen Dienstleistern müssen Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung geschlossen werden?
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt Hotels und gastronomische Unternehmen immer wieder vor besondere Herausforderungen, wenn es darum geht, personenbezogene Daten von Gästen, Mitarbeitern und Geschäftspartnern sicher zu verwalten. Ein zentraler Bestandteil der DSGVO-Compliance sind Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung (ADV), die sicherstellen, dass externe Dienstleister, die personenbezogene Daten im Auftrag des Hotels oder Restaurants verarbeiten, den strengen Datenschutzanforderungen gerecht werden.
In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, mit welchen Dienstleistern Hotels und gastronomische Betriebe ADV-Verträge abschließen müssen, um ihre Gäste sowie sich selbst zu schützen und welche Ausnahmen es gibt, um in Ihrem Unternehmen den Datenschutz rechtssicher gestalten können.