Als hätten wir alle nicht schon genügend andere bürokratische Hürden in diesem Jahr zu meistern, hat nun auch noch zu allem Verdruss der Europäische Gerichtshof (EuGH) das „EU-US Privacy Shield“ in seinem Urteil vom 16. Juli 2020 gekippt! Das hat zur Folge, dass dem freien Datenaustausch von personenbezogenen Daten zwischen der Europäischen Union und den USA erst einmal ein Riegel vorgesetzt worden ist. Damit sind nun alle Webseitenbetreiber, die direkt oder indirekt über digitale Anbieter personenbezogene Daten in die USA übermittelt haben bzw. noch übermitteln, zum sofortigen Handeln aufgefordert. Alle Google-, Facebook-, Instagram-Tools, um hier nur mal ein paar zu nennen, haben ihren Unternehmenssitz in den USA und transferieren die in der EU generierten personenbezogen Daten dorthin. Nicht mehr zulässig, sagt der EuGH. Und jetzt? Worauf Sie achten müssen, um im Sinne der DSGVO datenschutzkonform zu handeln und Bußgelder zu vermeiden, erfahren Sie im folgenden Beitrag.