Homeoffice & DSGVO – Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten müssen
Außergewöhnliche Situationen erfordern außergewöhnliche Maßnahmen. Dies trifft mehr denn je für das Jahr 2020 zu! Gerade in der Hotellerie und Gastronomie wird in Zeiten von Corona ein großer Einfallsreichtum abverlangt. So ist auch mittlerweile das Thema Homeoffice für manche Hotel- und Gastronomiemitarbeiter zu einem festen Bestandteil ihrer täglichen Arbeit geworden. Vor ein paar Monaten wäre dies noch als absurd und nicht umsetzbar abgetan worden. E-Mail-Bearbeitungen, Telefongespräche mit Gästen und Lieferanten, Marketing-Aktivitäten, Ausarbeitung von neuen Speise- und Getränkekarten usw., sind aber mittlerweile Tätigkeiten, die bereits von Mitarbeitern auch vom heimischen Schreitisch aus erledigt werden. Doch wie sieht es hier mit dem Datenschutz aus? Was ist bei der Arbeit im Homeoffice datenschutzrechtlich zu beachten?